Callheinz
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Aufgrund der Mitteilung des Landeswahlleiters Thomas Gößl, dass für die Versendung der Briefwahlunterlagen nur 2 Wochen zur Verfügung stehen, sollte Folgendes beachtet werden:
Der Landeswahlleiter weist draufhin, dass die Briefwahl für Menschen vorgesehen ist, die am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können. Leitbild und die bevorzugte Art der Wahl sei in Deutschland die Urnenwahl.
Müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen, da Sie am Wahltag verhindert sind, sollten diese so früh wie möglich (am besten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung) beantragt werden. Dies kann online, per Post (das Formular zur Beantragung befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung) oder man kann die Unterlagen direkt im zuständigen Wahlamt - VGem Bad Königshofen i.Gr., Josef-Sperl-Straße 3, 97631 Bad Königshofen i.Gr. beantragen und mitnehmen. Der Logistikanbieter DHL sichert zu, dass Briefwahlstimmen, die am Donnerstag, den 20.02.2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen werden bzw. in einer Filiale abgegeben werden, das Wahlbüro rechtzeitig erreichen. Wer per Brief wählt, sollte - wenn es knapp wird - den Wahlbrief sicherheitshalber bei der Verwaltungsgemeinschaft einwerfen bzw. abgeben.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes
Frau Nicole Semineth, 09761 402-133
Frau Lina Gräf, 09761 402-400
gerne zur Verfügung.
Ihr Wahlamt
Über diesen Link können Sie ab 13.01.2025 Briefwahlunterlagen online beantragen:
https://serviceportal.komuna.net/9673174/wahlschein/start
Ab Montag, den 04. November 2024, werden die Wasseruhren im Versorgungsgebiet des Wasserzweckverbandes Bad Königshofen i.Gr. - Gruppe Süd - abgelesen.
Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12.10.2023) ist es ab dem
01.01.2024 NICHT mehr möglich Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.
Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit! Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen der Personalausweis, der vorläufige Personalausweis, sowie der Reisepass, der Expressreisepass und der vorläufige Reisepass zur Verfügung.
Auskunft, welches Dokument Ihr Kind für eine Reise benötigt, gibt Ihnen das Auswärtige Amt oder die konsularische Vertretung des entsprechenden Landes. Das Einwohnermeldeamt darf KEINE verbindliche Empfehlung diesbezüglich aussprechen.
Ihr Einwohnermeldeamt
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